Die Grüne Versicherungskarte wird auch als Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr bezeichnet. Die Internationale Versicherungskarte dient im Ausland zum Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Hierbei gilt für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Deckungssumme (Versicherungsschutz), die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist bzw. entspricht mindestens der Höhe, die vertraglich vereinbart wurde. Bei Reisen ins Ausland sollte die Grünen Karte immer mitgeführt werden, auch wenn sie in den meisten EU-Ländern nicht mehr mitgeführt werden muss. Diese ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
