Immer mehr Arbeitgeber richten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in ihrem Unternehmen ein. Denn die bAV stellt ein flexibles und kostengünstiges Instrument zur Absicherung Ihrer Arbeitnehmer dar. Gleichzeitig erfüllen Sie als Arbeitgeber den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung und können zusätzlich Lohnnebenkosten sparen.
Darüber hinaus wird die bAV auch in Form einer Arbeitgeberfinanzierung als moderner Vergütungsbaustein genutzt. Sie verschafft den Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersversorgung, erhöht ihre Motivation und steigert zudem die Attraktivität Ihres Unternehmens bei der Gewinnung neuer Arbeitnehmer.
DIREKTVERSICHERUNG
Die Direktversicherung ist der bekannteste Durchführungsweg. Sie ist verwaltungsarm und leicht in der Handhabung. Mehr erfahren |
PENSIONSFONDS
Ein Pensionsfonds ist ein rechtlich eigenständiger Versorgungsträger, der die Chancen der Kapitalmärkte nutzen kann. Mehr erfahren |
UNTERSTÜTZUNGSKASSE
Die Unterstützungskasse ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Die Rückdeckung dient zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen. Mehr erfahren |
DIREKTZUSAGE
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar eine jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen. Mehr erfahren |
PENSIONSKASSE
Der Arbeitgeber schließt dort Rentenversicherungen für seine Mitarbeiter ab. Für diese Versorgungsleistungen gewährt die Pensionskasse einen Rechtsanspruch. Die Pensionskasse ist also Träger der Versorgung. Mehr erfahren |
WWK VL-BAV-ANLAGE
Entscheiden Sie sich für eine betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen. Vorteil: Die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Mehr erfahren |