Fahrlässigkeit ist die Verletzung der erforderlichen Sorgfaltspflicht.

  • Eine nachlässige Handlungsweise z. B. Ein Hausbesitzer hat bei Glatteis nicht gestreut.
  • Eine unvorsichtige Handlungsweise z. B. Ein Radfahrer wechselt die Fahrbahn, ohne Richtungszeichen zu geben.
  • Eine unbedachte Handlungsweise z. B. Eine Mutter lässt ihr Kind unbeaufsichtig auf der Straße spielen.

Man unterscheidet hierbei zwischen grober (besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht) und leichter Fahrlässigkeit. Ein durch grober Fahrlässigkeit oder durch vorsätzlicher Handlung verursachter Schaden entbindet den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Einfache Fahrlässigkeit dagegen führt in der Regel nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. In der Haftpflichtversicherung ist die grobe Fahrlässigkeit mitversichert.