In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung wird dem Versicherungsnehmer im Leistungsfall der entstandene Schaden ersetzt. Ersetzt werden
- der Versicherungswert bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen
- die notwendigen Reparaturkosten bei beschädigten Sachen
- eventuell eine Wertminderung
Restwerte werden angerechnet. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungs-preis von Sachen gleicher Art und Güte zum Neuwert. Der Versicherer leistet in der Hausratversicherung nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Entschädigungshöchstgrenze). In der Wohngebäudeversicherung wird im Rahmen der Bedingungen der Gleitenden Neuwertversicherung unbegrenzt geleistet (Voraussetzung: Unterversicherungsverzicht besteht dann, wenn VSSumme 1914 auf eine der folgenden Arten ermittelt wurde: Schätzung durch anerkannten Bausachverständigen, Angabe des richtigen Gebäudeneubauwerts und Umrechnung mit Baupreisindex durch den Versicherer oder dessen Vermittler, Versicherungsnehmer macht richtige Angaben über Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes - Umrechnung durch den Versicherer oder dessen Vermittler).
