Elementarschäden sind Schäden, die durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, usw. verursacht wurden. Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Bedingungen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung können Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Den genauen Versicherungsschutz ersieht man aus den Besonderen Bedingungen der Versicherung.

  • Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern oder Witterungsniederschlägen.
  • Erbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
  • Unter Erdsenkung versteht man die naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen (nicht aufgrund von Bergbau).
  • Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
  • Schneedruck bezeichnet die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
  • Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
  • Sturmflut und Rückstau bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.