Auslandsschäden sind Schäden, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes verursacht werden. In der Privathaftpflichtversicherung ist der vorübergehende Auslandsaufenthalt je nach Anbieter europa- bzw. weltweit mit entsprechender Dauer mitversichert. In der Betriebshaftpflichtversicherung sind in der Regel Auslandsschäden eingeschlossen, die der Versicherte auf Geschäftsreisen, Messen oder Kongressen verursacht.