Die Arztanordnungsklausel verpflichtet den Bezieher von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zum Befolgen zumutbarer Anordungen des untersuchenden oder behandelnden Arztes.
Die Arztanordnungsklausel verpflichtet den Bezieher von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zum Befolgen zumutbarer Anordungen des untersuchenden oder behandelnden Arztes.